Förderung von Kleinprojekten
Die Eyerundstiftung fördert jährlich zwei Kleinprojekte vorrangig in Gemeinden der Kirchenprovinz Tamale, die keine Partnergemeinde im Bistum Münster haben.
Zu diesem Zweck stellt die Stiftung je Projekt maximal 3.000 Euro zur Verfügung. Förderfähig sind Projekte im Bereich der Gesundheitspflege, Schulbildung der beruflichen Ausbildung und der Ergänzung der Ausstattung von Kirchen und kirchlichen Gemeindezentren mit einem Projektvolumen von maximal 9.000 Euro.
ANTRAGSTELLER
Antragsberechtigt sind die Kirchengemeinden in der Kirchenprovinz Tamale und die Entwicklungskoordinatoren der Diözesen in der Kirchenprovinz Tamale. Vorrangig werden die Kirchengemeinden berücksichtigt, die keine deutsche Partnergemeinde haben.
ANTRAGSUNTERLAGEN
Bei der Antragstellung müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- Projektbeschreibung mit Angabe der Projektziele,der geplanten Maßnahmen und des Zeitrahmens
- Kosten- und Finanzierungsplan mit detaillierter Darstellung der Kosten und der zu erwartenden Finanzierung (Eigenleistungen, Eigenmittel, Spenden, weitere Fördermittel z.B. der Fachstelle Weltkirche)
- Stellungnahme des örtlichen Diözesanbischofs
- Stellungnahme von TEPPIA
TERMINE
Förderanträge können bis zum 1. März des Jahres gestellt werden. Die Entscheidung erfolgt in der darauffolgenden Vorstandssitzung.
BEWILLIGUNG, AUSZAHLUNG UND PROJEKTBETREUUNG
- Förderanträge können nur ausgezahlt werden, wenn die vollständige Finanzierung des Projektes gesichert ist.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt an TEPPIA.
- Die örtliche Projektbetreuung erfolgt durch TEPPIA in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller.
- Soweit möglich, soll die Zahlung und örtliche Projektbetreuung überTEPPIA abgewickelt werden.